FAQ
Was ist eine Freistellungbescheinigung?
Eine Freistellungbescheinigung wird durch das jeweils zuständige Finanzamt erteilt, wenn keine Steuerrückstände bestehen und alle Abgabepflichten erfüllt sind.
Wenn also keine Rückstände auf dem Steuerkonto bestehen und alle Steuererklärungen fristgerecht eingereicht wurden, steht der Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG nichts entgegen.
Diese müssen die Auftragnehmer (oft Subunternehmer) ihrem Auftraggeber vorlegen, damit dieser bei Überschreiten der Bagatellgrenzen nicht die vereinbarte Vergütungen um die Bauabzugsteuer kürzen muss.
Bei ausländischen Firmen, welche in Deutschland Bauausführungen oder Montagen durchführen kommt es Anfangs zur steuerlichen Registrierung und zur Prüfung der Steuerpflicht in Deutschland. Wenn keine Steuerpflicht in Deutschland bestand bzw. voraussichtlich nicht bestehen wird, steht auch hier der Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nichts entgegen.
Was passiert, wenn ich für meinen Auftragnehmer keine Bauabzugsteuer einbehalten habe?
Sollten Sie trotz Verpflichtung zum Einbehalt und zur Abführung von Bauabzugsteuern diese an den Auftragnehmer ausgezahlt haben, haften Sie als Auftraggeber trotzdem für diese. Es empfiehlt sich die unterbliebene Anmeldung unverzüglich nachzuholen und die Steuer an das Finanzamt zu überweisen. Des Weiteren sollten Sie mit Ihrem Auftragnehmer Kontakt aufnehmen und den zu viel ausgezahlten Betrag umgehend zurückfordern.
Wann werde ich als ausländische Firma in Deutschland steuerpflichtig?
Es gibt viele Möglichkeiten als ausländisches Unternehmen eine Steuerpflicht in Deutschland zu begründen. Bei Bauausführungen und Montagen entsteht in den meisten Fällen eine sog. Baustellenbetriebsstätte und somit eine Steuerpflicht in Deutschland dadurch, dass Werkverträge und die damit verbundenen Bauleistungen bzw. Montagen eine gewisse zeitliche Grenze überschritten haben. Die Dauer der Baustellen ist also maßgebend und wird sowohl in nationalem Recht, als auch in den zwischen den meisten Ländern existierenden Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Die Grenze liegt in den meisten Fällen zwischen 6 und 12 Monaten. Auch kann es passieren, dass mehrere Baustellen als Einheit zusammengerecht werden, wenn diese wirtschaftlich und geographisch zusammenhängen.
Weitere Fälle einer Begründung der Steuerpflicht und Deutschland können sein, dass in Deutschland z-B. Büroräume angemietet werden oder der Geschäftsführer der ausländischen Firma mit einem Wohnsitz in Deutschland angemeldet hat.
In den Fällen einer Steuerpflicht in Deutschland verlangt das Finanzamt regelmäßig Steuererklärungen (Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung) für den Zeitraum der Dauer der Betriebsstätte)
Bauabzugsteuer?
Bei der Bauabzugsteuer handelt es sich um eine spezielle Form der Steuervorauszahlung, welche bei Bauleistungen in Deutschland vom Auftraggeber treuhänderisch einbehalten und dem Finanzamt gemeldet und abgeführt werden muss, wenn keine gültige Freistellungsbescheinigung im Zahlungszeitpunkt vorliegt und die Aufträge die Bagatellgrenzen überschreiten.
Die Bauabzugsteuer wird beim Finanzamt des Auftragsnehmers unter dessen Steuerkonto verbucht und kann entweder auf Antrag erstattet oder mit fälligen Steuernachzahlungen verrechnet werden.
Der Antrag auf Erstattung muss spätestens bis zum Ablauf des zweiten auf die Anmeldung folgenden Kalenderjahrs gestellt werden.
Die Höhe der Bauabzugsteuer beträgt grundsätzlich 15% des auszuzahlenden Betrags, erhöht sich jedoch bei §13b-USt-Umsätzen (Reverse-Charge-Verfahren) fiktiv um die Umsatzsteuer.
Braucht eine ausländische Firma auch eine Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG?
Egal ob der Auftragnehmer eine deutsche oder ausländische Firma (wie z. B. eine d.o.o., sp.zoo.,d.d., s.p.) ist, sobald es sich um eine Bauausführung in Deutschland handelt wird grundsätzlich eine Freistellungsbescheinigung benötigt.
Wann werden meine Mitarbeiter in Deutschland steuerpflichtig?
Sobald eine Betriebsstätte in Deutschland begründet wurde, gilt diese als inländisches Arbeitgeberstelle und die hier eingesetzten Mitarbeiter werden ab dem ersten Tag der Beschäftigung in Deutschland lohnsteuerpflichtig.
Unabhängig der Begründung einer Betriebsstätte in Deutschland kann es zu einer Lohnsteuerpflicht der Arbeiter in Deutschland kommen, wenn diese die sogenannte 183-Tage Grenze überschreiten.
Hier lohnt es sich auf jeden Fall im Vorfeld eine eventuelle Lohnsteuerpflicht in Deutschland abzuklären, da eine rückwirkende Berechnung auf Grund der Lohnsteuerklassen oft mit höher besteuert wird und die Lohnsteuer im Heimatland bereits dort bezahlt wurde.