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SIE BENÖTIGEN EINE FREISTELLUNGSBESCHEINIGUNG?

Sie sind Bauunternehmer und müssen Ihrem Auftraggeber eine aktuelle Freistellungsbescheinigung vorlegen, da ansonsten 15% Bauabzugsteuer einbehalten werden?

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Dann sind Sie hier genau richtig.

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UNSERE DIENSTLEISTUNGEN

Wir kümmern uns um Sie

FREISTELLUNGSBESCHEINIGUNG

Wir beantragen bei dem für Sie zuständigen Finanzamt die Erteilung bzw. Verlängerung einer Freistellungsbeschinigung nach § 48b EStG (Einkommensteuergesetz).

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Sollten Sie ein ausländischer Unternehmer (d.o.o., d.d., sp. z o.o..) sein, welcher erstmalig in der Bundesrepublik Deutschland tätig ist, übernehmen wir selbstverständlich auch die steuerliche Erfassung bei dem zuständigen Finanzamt für Sie und beantragen eine deutsche Steuernummer.

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BAUABZUGSTEUER

Wurden Ihnen bereits 15% Bauabzugsteuer einbehalten?

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Kein Problem. Wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihre Bauabzugsteuer zurückbekommen und stellen für Sie die nötigen Anträge.

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STEUERPFLICHT

Wenn Sie ein im Ausland ansässiger Unternehmer sind, ist die Frage der Steuerpflicht in Deutschland von enormer Bedeutung.

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Haben Ihre Arbeitnehmer die 183-Taage-Grenze überschritten?

 

Haben Sie mit Ihren Baustellen eine Betriebsstätte in Deutschland begründet?

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Auch hier beraten wir Sie gerne, um steuerliche Doppelbelastungen zu vermeiden und die fristgerechte Abgabe Ihrer Steuererklärungen zu gewährleisten.

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KONTAKT

Christian A. Schneider
Steuerberater
Zumpestrasse 10, 81675 München, Deutschland

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